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ALLRIS - Auszug

11.10.2016 - 3.9 Richtlinien für die finanzielle Förderung von M...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Dockwarder stellt die Präsentation vor, die dem Protokoll beigelegt ist.

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Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlüsse:

 

Die überarbeiteten Richtlinien für die finanzielle Förderung von Maßnahmen durch den Kreis Segeberg treten wie folgt am 01.01.2017 in Kraft:

 

a)Auf die Aufnahme einer Mindestlohnregelung wird verzichtet.

 

Abstimmungsergebnis:

abgelehnt

Zustimmung: 6Ablehnung: 6Enthaltung: -

 

 

b)Ziff. 3.5  erhält folgende Fassung: Die Berechnungsgrundlage bildet die von dem zuständigen Fachdienst jährlich ermittelte bereinigte Finanzkraft der kreisangehörigen Gemeinden pro Einwohner/In (= Finanzkraft nach dem Finanzausgleichsgesetz abzüglich der Beträge für Kreisumlage).

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 12Ablehnung: -Enthaltung: -

 

 

c)Im Übrigen treten die Richtlinien in der vorgelegten Fassung in Kraft.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 12Ablehnung: -Enthaltung: -

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen