20.09.2016 - 3.2 Änderung des Vertrages zwischen Kreis und VJKA ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.2
- Datum:
- Di., 20.09.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Jugendamtsleitung
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Landrat erläutert auf Nachfrage, dass der Kreis Segeberg dem Haushaltsplan und der Jahresrechnung des Vereins zustimmen müsse. Im Vertrag stehe nur die Gesamtsumme der finanziellen Mittel, die der Kreis bereitstelle. Eine einzelne Aufteilung nach Aufgaben werde dann in der Mitgliederversammlung vorgestellt.
Herr Dachsel stellt den Antrag der Fraktion die LINKE vor.
Frau Grandt erklärt auf Nachfrage, dass der VJKA bestimme, ob er die Beschäftigten nach den Vorgaben des TVöD entlohne. Der Kreis Segeberg könne den VJKA nur in seiner Entscheidungsfindung mit der Bereitstellung von höheren finanziellen Mitteln beeinflussen.
Anschließend lässt der Vorsitzende zunächst über den Antrag der Fraktion die LINKE und danach wird über den Beschlussvorschlag mit der eben beschlossenen Ergänzung zu den SE-Kulturtagen abstimmen.
Beschlussvorschlag:
Die Fraktion die LINKE beantragt, die Ausschüsse empfehlen, der Kreistag beschließt dem § 8 des Vertrages wird ein 4. Absatz hinzugefügt. Er lautet:
"(4) Für die Beschäftigten kommen die Bestimmungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst in der Fassung für die Kommunen (TVöD-K) und den diese ergänzenden bzw. ersetzenden Tarifverträge in der jeweils geltenden Fassung zur Anwendung"
Abstimmungsergebnis:
abgelehnt
Zustimmung: -Ablehnung: 5Enthaltung: 7
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss empfiehlt, der Kreistag beschließt den Abschluss des von der Verwaltung im Entwurf vorgelegten Vertrages über die Übertragung und Durchführung von Aufgaben der Jugend- und Kulturförderung des Kreises Segeberg zwischen dem Kreis Segeberg und dem Verein für Jugend- und Kulturarbeit im Kreis Segeberg e.V. ab dem Jahre 2017; und zwar mit der befristeten Beauftragung zur jährlichen Durchführung der SE-Kulturtage für die Jahre 2017-2019.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Zustimmung: 12Ablehnung: -Enthaltung: -
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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161 kB
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