15.09.2016 - 3.5.1 Erlass zur Förderung von Kindertagesbetreuung, ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.5.1
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Do., 15.09.2016
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Klaus Schernau
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Wenzel erklärt, dass der Kreis Segeberg einen Betrag in Höhe von 222.500 € von den Fördermitteln für die Kindertagesbetreuung, Sprachbildung und Hortmittagessen einbehalten werde, um die Kosten zu decken, die beim Kreis Segeberg entstehen. Auf Nachfrage erläutert er weiter, dass der Erlass dafür diene, dass die Kommunen das Geld an die Träger weiterleiten. Frau Saggau fragt an, inwieweit der Kreis dafür Sorge tragen kann, dass die Kommunen auch die Gelder an die einzelnen Einrichtungen weiterleitet. Herr Wenzel macht deutlich, dass die Weiterleitung der Kommunen ebenfalls Erlassgetreu erfolgen muss und dem Kreis dabei keine Einflussmöglichkeit bzw. Aufgabe zuteilwird. Herr Wenzel bietet an, in einem Infoschreiben die Kindertageseinrichtungen von dem Erlass zu unterrichten.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss beschließt den gemeindlichen Anteil dieser zusätzlichen Förderung des Landes für die Jahre 2016 bis 2018 auf der Grundlage der Anzahl der Flüchtlinge und Asylsuchenden im Alter unter 14 Jahren an die Städte und Gemeinden weiterzuleiten. Der Kreisanteil für die Jahre 2016 bis 2018 wird vollständig dem Haushalt des Kreises Segeberg zur Deckung eigener Ausgaben zugeführt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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498,8 kB
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