28.06.2016 - 3.6.2 Öffentliche Bekanntgabe DrS/2016/101
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.6.2
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Di., 28.06.2016
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
Beschluss:
Der Hauptausschuss empfiehlt der Gesellschafterversammlung der WKS GmbH
- die Feststellung des Jahresabschlusses 2015 der WKS GmbH.
- die Verwendung des Jahresfehlbetrages 2015 der WKS GmbH in Höhe von 419.310,93 € durch Verlustvortrag.
- die Entlastung der Geschäftsführung der WKS GmbH für das Jahr 2015.
- die Entlastung des Aufsichtsrats der WKS GmbH für das Jahr 2015.
Der Hauptausschuss weist die Mitglieder des Aufsichtsrates des WKS GmbH an, der Gesellschafterversammlung die Feststellung des Jahresabschlusses sowie die Entlastung der Geschäftsführung zu empfehlen.
Der Gesellschaftervertreter der KSB GmbH wird beauftragt, die Geschäftsführung der KSB GmbH zu bevollmächtigen, den entsprechenden Gesellschafterbeschlüssen in der Gesellschafterversammlung der WKS GmbH (vor der notariellen Beurkundung der Verschmelzung im August 2016) zuzustimmen.
Beschlussvorschlag wurde abgelehnt:
Die Piratenfraktion beantragt, der Hauptausschuss möge die Verwaltung anweisen zu prüfen, ob ein Regressanspruch gegen Dritte wegen Pflichtverletzung geltend gemacht werden kann.