28.06.2016 - 3.11.2 Vertrag zwischen Kreis und VJKA über die Durchf...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.11.2
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Di., 28.06.2016
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Jugendamtsleitung
- Bearbeitung:
- Manfred Stankat
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Landrat erklärt, dass mit dem Beschluss heute nur über die grundlegende Entscheidung getroffen werden würde, dass ein erneuter Vertrag entwickelt werden solle. In der Vergangenheit habe der Verein gute inhaltliche Arbeit geleistet, obwohl er ein Defizit erwirtschaftet habe. Er äußert seine Verwunderung darüber, dass die Satzung nicht auf der Tagesordnung der Mitgliederversammlung stehe und erwartet, dass auch die Satzungsänderung mit auf die nächste Tagesordnung genommen werde.
Anschließend lässt der Vorsitzende über die Vorlage abstimmen.
Beschlussvorschlag:
Der Kreis Segeberg erkennt die seit dem Jahr 1998 bestehende vertragliche und fachliche Zusammenarbeit mit dem Verein für Jugend- und Kulturarbeit im Kreis Segeberg e.V. mit seinen Einrichtungen JugendAkademie, Jugendzeltplatz WiBo, KreisMusikschule, und KulturHaus REMISE als einen unverzichtbaren Teil der Jugend- und Kulturarbeit in der Region an.
Die hohe Qualität der Dienstleistungen des Vereins, deren Umfang und deren stringente Ausrichtung auf die Aufgaben des Kreises und der kreisangehörigen Kommunen sowie die vertragliche Verknüpfung der Vereinsarbeit mit abgeordnetem Kreispersonal und der Nutzung bedeutender Kreisliegenschaften führen zu einem starken Interesse des Kreises, die vertragliche Zusammenarbeit mit dem Verein fortzuführen.
Daher würdigt und unterstützt der Kreis die erkennbare Absicht des Vereins zur Konsolidierung der Vereinsfinanzen sowie die Bereitschaft des Vereins, mittels einer Satzungsänderung den Einfluss des Kreises auf die Haushalts- und Geschäftsführung des Vereins zu erweitern und zu konkretisieren. Unter diesen Voraussetzungen empfehlen der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport sowie der Jugendhilfeausschuss / beschließt der Hauptausschuss:
- Der zwischen Kreis und Verein bestehende Vertrag über die Übertragung und Durchführung von Aufgaben der Jugend- und Kulturförderung des Kreises Segeberg wird über den 31.12.2016 hinaus fortgesetzt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die für die Vertragsfortführung erforderlichen Finanzmittel in die Haushaltsplanung 2017 sowie in die mittelfristige Finanzplanung der Folgejahre einzuplanen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,2 MB
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