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ALLRIS - Auszug

20.06.2016 - 3.4 Verschmelzung WKS GmbH auf KSB GmbH

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Rechtsanwalt Tepfer führt eingangs aus, dass der Gesellschaftsvertrag in dem Moment zum Tragen kommt, in dem die WKS auf die KSB verschmolzen wird. Der Betrauungsakt regle dann die beihilferechtliche Komponente. 

 

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Beschlussvorschlag:

Der WRI-Ausschuss und der Hauptausschuss empfehlen, der Kreistag beschließt

 

- vorbehaltlich einer positiven verbindlichen Auskunft des Finanzamtes Bad Segeberg (vgl. DrS/2016/121)–

 

 

1. die WKS GmbH wird mit wirtschaftlicher Wirkung zum 01.01.2016 rückwirkend auf die KSB GmbH verschmolzen. Anschließend wird die KSB in WKS umfirmiert.

 

2. die Gesellschaftervertreter der KSB und WKS GmbH werden bevollmächtigt, den

entsprechenden Beschlüssen und Verträgen lt. Anlage 1 zuzustimmen.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 12Ablehnung: -Enthaltung: -

 

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Anlagen zur Vorlage