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ALLRIS - Auszug

04.09.2006 - 4.1 Gutachten über weitere Anschlussstellen an die A 7

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Wortprotokoll

Der Vorsitzende informiert den Ausschuss, dass die Vorlage der Verwaltung (DrS/2006/057) und der Antrag der CDU-Fraktion (DrS/2006/070) gemeinsam unter diesem TOP behandelt werden soll. Anschließend stellt Herr Hartmann die Vorlage Drs/2006/057 vor. Das Gutachten habe für den Kreis Segeberg zwei weitere Anschlussstellen vorgeschlagen:

a)       AS 20 (zwischen Ellerau und Henstedt-Ulzburg)

b)       AS 22 (Höhe Garstedt).

Nach dem bisherigem Stand sollte die Planung der beiden Anschlussstellen beim Bund zeitlich und inhaltlich in die anstehenden Planungen für den 6-streifigen Ausbau der A7 eingebunden werden. Die kommunalpolitischen Beratungen zu den beiden vorgeschlagenen Anschlussstellen seien bereits angelaufen. Die Gemeinde Henstedt-Ulzburg habe bereits ein positives Votum abgegeben. Die Kommune Ellerau habe die AS 20 hingegen mit negativem Votum beraten. Die weiteren beteiligten Kommunen und der Kreis Pinneberg beraten im Laufe des September. Am 5.10. stehe die nächste Sitzung der Lenkungsgruppe an, um auf Basis der politischen Voten über die weitere Bearbeitung zu entscheiden. 

Herr Hartmann informiert den Ausschuss, dass die Landesstraßenbauverwaltung nun die Planung der Anschlussstellen formal nicht mit dem Planfeststellungsverfahren für den 6-streifigen Ausbau der A7 vermischen wolle, um dieses als unproblematisch angesehene Verfahren nicht mit der ungleich komplexeren Thematik zusätzlicher Anschlussstellen zu belasten. Gleichwohl sei eine frühzeitige Beantragung der Anschlussstellen zum Beginn des Jahres 2007 geboten, um Fehlplanungen beim Ausbau der A 7 zu vermeiden. Herr Hartmann betont, dass bei der Thematik zusätzlicher Anschlussstellen und insbesondere bei der vorgeschlagenen AS 22 die Sicherstellung der Anbindung an das nachgeordnete Straßennetz wichtig sei. Die zukünftige Trägerschaft der Straßenbaulast dieser Anbindung richte sich nach der Einordnung in die Netzhierarchie. Da die Netzhierarchie für eine Beantragung vom Land ausgearbeitet werde, sei dieser Punkt im Moment noch nicht entscheidungsreif, es zeichnet sich jedoch eine Einordnung als Kreisstraßen ab. Für diesen Fall sei für die Beantragung noch ein Grundsatzbeschluss des Kreises zur Übernahme der künftigen Baulastträgerschaft erforderlich. 

Nach den Ausführungen von Herrn Hartmann stellt der Vorsitzende den Antrag seiner Fraktion vor und unterbreitet den Vorschlag, den Antrag um den 2. Absatz des Beschlussvorschlages der Vorlage DrS/2006/057 zu ergänzen.

 

Antrag CDU-Fraktion:

Der Kreistag beschließt:

Nach Auswertung der von den Kreisen Pinneberg und Segeberg in Auftrag gegebenen interdisziplinären Verkehrsuntersuchung des Ingenieurbüros Schnüll, Haller und Partner vom Mai 2006 für die Autobahn A 7 im Siedlungsraum Norderstedt / Quickborn / Henstedt-­Uzburg wird beantragt, zwischen den zur Zeit bestehenden Autobahnanschlussstellen 19 ( Henstedt-Ulzburg / Kaltenkirchen Süd) und 21 (AS Quickborn) sowie 21 und 23 (Schnelsen-Nord) jeweils eine weitere Autobahnanschlussstelle herzustellen.

Die Untersuchung hat ergeben, dass in Höhe von Norderstedt (südlich der Friedrich-Ebert-Straße) die in der Planskizze auf Seite 44 der Untersuchung mit d 2 bezeichnete neue Anschlussstelle 22 verkehrlich zwingend geboten ist. Der Zubringer zu dieser Anschlussstelle in Richtung Osten soll in die von Norderstedt geplante Umgehungsstraße des Ortsteiles Garstedt münden.

Ebenso ist eine neue Anschlussstelle 20 in Höhe von Henstedt-Ulzburg (Ortsteil Ulzburg Süd / Beckershof) im Bereich der Querung der K 24 über die A 7 in der Form der mit b 2 in der Planskizze bezeichneten Trassierung erforderlich.

In beiden Fällen ( Anschlussstelle 22 und Anschlussstelle 20) ist die jeweilige Anbindung der neuen Anschlussstellen an die Bundesstraße B 4 absolut erforderlich, weil man nur so möglichst viele Verkehre aus der Region auf die zukünftig mit dem sechsspurigen Ausbau noch leistungsfähigere Autobahn ziehen kann.

Bei der Durchbindung der Trasse b 2 nach Westen mit Anbindung an die Bundesstraße B 4 ist darauf zu achten, dass bei einer Neutrassierung der IC 24 als nördliche Umgehung von Ellerau die Belastung für die Wohnbevölkerung minimal gehalten wird und diese nicht zu einer Existenzbedrohung landwirtschaftlicher Betriebe und Grundbesitzer führen darf.

Die notwendige Anbindung von der Anschlussstelle 22 an die Bundesstraße B 4 (Trasse d 2) sollte zur Vermeidung zu starker Verkehre und der damit verbundenen Lärmbelästigung für die dortige Wohnbevölkerung nicht in den Orten Bönningstedt und Hasloh, sondern zwischen diesen beiden Orten vorgesehen werden.

In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen werden, dass auch eine westliche Anbindung der BAB-Anschlussstelle 19 über die vom Gutachter mit a skizzierten Trassen an die B 4 erforderlich ist, um insbesondere Verkehre aus der Stadt Kaltenkirchen und der Gemeinde Alveslohe herauszuhalten.

 

Frau Loedige äußert, der Antrag der CDU weiter gefasst sei als die Vorlage der Verwaltung. Herr Hartmann berichtet, die Planungen zur AS 22  beziehen auch die Ergebnisse der Verkehrsentwicklungsplanung der Stadt Norderstedt ein. Der Landrat äußert, bis zum Jahresende seien nicht alle Abstimmungsgespräche zu bewältigen. Daher werde heute ein Grundsatzbeschluss benötigt, mit dem sich der Kreis gegenüber dem Bund klar zu den beiden Anschlussstellen bekenne.

Der Vorsitzende unterbreitet den Vorschlag, den Antrag der CDU um folgenden 2. Absatz der Verwaltungsvorlage zu erweitern:

Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Schritte bis hin zur Beantragung der vorgeschlagenen Anschussstellen 20 und 22 beim Bundesverkehrsministerium in Abstimmung mit den beteiligten Kommunen und der Straßenbauverwaltung des Landes Schleswig-Holstein und unter Verwendung der hierfür noch bereitstehenden Finanzmittel zu veranlassen.

 

Von Teilen des Ausschusses wird angeregt, die Verwaltungsvorlage heute nur zur Kenntnis zu nehmen, da eine Zustimmung erst erfolgen könne, wenn die auf den Kreis zukommenden Kosten bekannt seien. Herr Hartmann informiert, dass nun zunächst ein Beschluss erforderlich sei, der die beteiligten Kreise und Gemeinden in die Lage versetze, das Antragsverfahren zu betreiben und die hierfür erforderlichen ergänzenden Arbeiten zu beauftragen, wie z.B. die notwendige Erarbeitung der Netzhierarchie und eine Kostenschätzung. Weitere Beschlüsse würden dann auf Basis dieser Ergebnisse erst in der nächsten bzw. übernächsten Sitzung zu treffen sein. Herr Hansen äußert, dass es sich bei dem vorliegenden Gutachten nur um ein sog. „Gefälligkeitsgutachten“ handele, da sowohl die Kostenfrage nicht geklärt als auch der ÖPNV nicht in das Gutachten integriert worden sei. Das Gutachten zeuge von einer schlechten Methodik.

In der weiteren Diskussion wird im Ausschuss um Zustimmung für den vorliegenden Antrag der CDU-Fraktion geworben.

Zum Abschluss der Diskussion stellt der Vorsitzende den um den 2. Absatz des Beschlussvorschlages der Verwaltungsvorlage DrS/2006/057 erweiterten Antrag der CDU-Fraktion (DrS/2006/070) als weitergehenden Antrag zuerst zur Abstimmung.

 

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Erweiterter Antrag CDU-Fraktion:

Der Kreistag beschließt:

Nach Auswertung der von den Kreisen Pinneberg und Segeberg in Auftrag gegebenen interdisziplinären Verkehrsuntersuchung des Ingenieurbüros Schnüll, Haller und Partner vom Mai 2006 für die Autobahn A 7 im Siedlungsraum Norderstedt / Quickborn / Henstedt­Uzburg wird beantragt, zwischen den zur Zeit bestehenden Autobahnanschlussstellen 19 ( Henstedt-Ulzburg / Kaltenkirchen Süd) und 21 (AS Quickborn) sowie 21 und 23 (Schnelsen Nord) jeweils eine weitere Autobahnanschlussstelle herzustellen.

Die Untersuchung hat ergeben, dass in Höhe von Norderstedt (südlich der Friedrich-Ebert-Straße) die in der Planskizze auf Seite 44 der Untersuchung mit d 2 bezeichnete neue Anschlussstelle 22 verkehrlich zwingend geboten ist. Der Zubringer zu dieser Anschlussstelle in Richtung Osten soll in die von Norderstedt geplante Umgehungsstraße des Ortsteiles Garstedt münden.

Ebenso ist eine neue Anschlussstelle 20 in Höhe von Henstedt-Ulzburg (Ortsteil Ulzburg Süd / Beckershof) im Bereich der Querung der K 24 über die A 7 in der Form der mit b 2 in der Planskizze bezeichneten Trassierung erforderlich.

In beiden Fällen ( Anschlussstelle 22 und Anschlussstelle 20) ist die jeweilige Anbindung der neuen Anschlussstellen an die Bundesstraße B 4 absolut erforderlich, weil man nur so möglichst viele Verkehre aus der Region auf die zukünftig mit dem sechsspurigen Ausbau noch leistungsfähigere Autobahn ziehen kann.

Bei der Durchbindung der Trasse b 2 nach Westen mit Anbindung an die Bundesstraße B 4 ist darauf zu achten, dass bei einer Neutrassierung der IC 24 als nördliche Umgehung von Ellerau die Belastung für die Wohnbevölkerung minimal gehalten wird und diese nicht zu einer Existenzbedrohung landwirtschaftlicher Betriebe und Grundbesitzer führen darf.

Die notwendige Anbindung von der Anschlussstelle 22 an die Bundesstraße B 4 (Trasse d 2) sollte zur Vermeidung zu starker Verkehre und der damit verbundenen Lärmbelästigung für die dortige Wohnbevölkerung nicht in den Orten Bönningstedt und Hasloh, sondern zwischen diesen beiden Orten vorgesehen werden.

In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen werden, dass auch eine westliche Anbindung der BAB-Anschlussstelle 19 über die vom Gutachter mit a skizzierten Trassen an die B 4 erforderlich ist, um insbesondere Verkehre aus der Stadt Kaltenkirchen und der Gemeinde Alveslohe herauszuhalten.

Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Schritte bis hin zur Beantragung der vorgeschlagenen Anschussstellen 20 und 22 beim Bundesverkehrsministerium in Abstimmung mit den beteiligten Kommunen und der Straßenbauverwaltung des Landes Schleswig-Holstein und unter Verwendung der hierfür noch bereitstehenden Finanzmittel zu veranlassen.

 

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Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich

Zustimmung: 8                        Ablehnung: 4                        Enthaltung: -

 

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Anlagen zur Vorlage