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ALLRIS - Auszug

06.06.2016 - 5.3 Bericht der Verkehrsaufsicht

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Wortprotokoll

Herr Krüger gibt seinen Bericht über mögliche Ermessensspielräume der Verkehrsaufsicht insbesondere bei Einrichtung von Geschwindigkeitsbegrenzungen zu Protokoll.

Von Herrn Günther auf die Geschwindigkeitsbegrenzung in Kaltenkirchen angesprochen, erklärt Herr Krüger, dass die Stadt zuständig sei, aber selbstverständlich die gleichen Rechtsnormen entscheidend seien. In diesem Zusammenhang macht er deutlich, dass alle verkehrsrechtlichen Anordnungen Allgemeinverfügungen seien und in Abstimmung mit der Polizei und dem jeweiligen Straßenbaulastträger erfolgen. Sie seien vollständig gerichtlich überprüfbar.

Auf die Frage von Herrn Beeth, warum nicht alle Geschwindigkeitsmessanlagen im Kreis mit einer Kamera versehen seien, führt Herr Krüger aus, dass die Philosophie des Kreises keine Permanentüberwachung sei. Stattdessen sei eine Geschwindigkeitsreduzierung an den Gefahrenschwerpunkten das Ziel, was aus der Erfahrung heraus gelinge.

 

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Anlagen