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ALLRIS - Auszug

25.02.2016 - 4.2.2 Kosten der Unterkunft bei der Unterbringung in ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Vorsitzende stellt die Vorlage zur Abstimmung.

 

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Beschlussvorschlag:

  1. Bei der Unterbringung von Flüchtlingen in Notunterkünften, Containern, Wohnungen, Häusern u. Ä., werden den kreisangehörigen Städten, Ämtern und Gemeinden Unterkunftskosten max. bis zur Höhe der Werte aus § 12 Wohngeldgesetz (Stand: 01.01.2016) zzgl. eines Zuschlages von 10 % erstattet. Diese Höchstgrenze gilt auch für leistungsberechtigte Personen nach dem SGB II und SGB XII, die ordnungsrechtlich von der jeweiligen Kommune untergebracht worden sind.

 

  1. Die Beschlüsse vom 05.06.2014 (Vorlage-Nr. DrS/2014/071), vom 29.04.2015 (Vorlage-Nr. DrS/2015/097) und vom 26.11.2015 (Vorlage-Nr. DrS/2015/097-1) gelten auch für den Personenkreis der Flüchtlinge.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 11Ablehnung: -Enthaltung: 1