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28.10.2015 - 3.1 Jahresabschluss zum 31.12.2014 der ISE einschli...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.1
- Gremium:
- Werkausschuss
- Datum:
- Mi., 28.10.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Eigenbetrieb "Immobilienverwaltung des Kreises Segeberg"
- Bearbeitung:
- Thorsten Backhaus
- Beschluss:
- vertagt
Wortprotokoll
Zu Beginn erklären der Vorsitzende und Herr Backhaus, dass der Landesrechnungshof auf eine heutige Teilnahme an der Sitzung verzichtet habe.
Herr Höppner erläutert zu seinem Bericht, dass anhand der Daten und der Prüfung zu erkennen gewesen sei, dass die ISE besser aufgestellt sei. Aufgrund der neuen Bilanzierungsvorschriften nach der GemHVO-Doppik, die die Bildung bestimmter Rückstellungen nicht mehr zulassen, werde der Einblick in die Ertrags- und Schuldenlage verzerrt dargestellt. Hier sei allerdings ausschlaggebend, dass die ISE sich gesetzeskonform verhalten habe. Auch aus diesem Grund sei ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt worden. Anschließend gibt Herr Höppner einen Einblick in den vorliegenden Prüfungsbericht und führt aus, dass sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebes verbessert hätten. Die Ertragslage sei auf der Grundlage der anzuwendenden Bilanzierungsvorschriften zutreffend dargestellt. Herr Höppner führt im Weiteren aus, dass im Rahmen der Jahresabschlussprüfung auftragsgemäß auch eine erweiterte Prüfung nach § 53 HGrG durchzuführen war, die unter anderem auch Fragestellungen zum Vergaberecht beinhaltet. Zum Auftrags- und Vergabewesen habe es auch Hinweise des RPA gegeben, die zum Teil bestätigt wurden. Insgesamt habe die Prüfung ein positives Ergebnis ergeben.
Zu der Nachfrage von Frau Berger zur Festlegung der Verwendung des Jahresüberschusses erklärt Herr Höppner, dass die in der DrS vorgeschlagene Ergebnisverwendung in Einklang mit den Regelungen der GemHVO-Doppik stehe. Durch den Kreistag müsse abschließend festgelegt werden, wie der Überschuss auf die allgemeine Rücklage und die Ergebnisrücklage verteilt wird.
Auf die Anmerkung von Herrn Wulf zum Bereich des Facilitymanagements erklärt Frau McGregor, dass der gesamte Bereich vom Kreis an die ISE übergangen sei und in den ersten Jahren auch schon abgerechnet worden sei. Allerdings gebe es seit 2013 mit der Einführung einer Festmietperiode eine neue Berechnungsweise. Aus diesem Grund sei zwar zeitverzögert abgerechnet worden, aber durchgängig alle Jahre.
Des Weiteren erläutert Frau McGregor, dass sich bei der Ausgliederung der ISE bewusst für die Anwendung der GemHVO-Doppik und gegen die Anwendung der handelsrechtlichen Grundlagen entschieden worden sei. Das Innenministerium habe empfohlen, diese bei ausgelagerten Bereichen anzuwenden und des Weiteren sei der Kreis der hauptsächliche Kunde der ISE.
Bevor der Vorsitzende die Vorlage zur Abstimmung stellt, stellt Herr Wulf den Antrag zur Geschäftsordnung, eine Entscheidung hierüber zu vertagen, da der schriftliche Versand der Vorlage nicht fristgerecht erfolgt sei. Der Vorsitzende lässt über die Verschiebung der Abstimmung in die nächste Sitzung abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich zugestimmt
Zustimmung: 5Ablehnung: 2Enthaltung: 5
Auf Nachfrage, ob eine Vertagung der Entscheidung auf die nächste Sitzung möglich sei entgegnet Herr Backhaus, dass dann auch eine Behandlung im Kreistag am 10.12.2015 möglich sei. Ein Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses soll bis zum Ende des dem geprüften Jahresabschluss folgenden Geschäftsjahres herbeigeführt werden.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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