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ALLRIS - Auszug

29.10.2015 - 4.8 Jugendhilferechtliche Leistungen für junge Mens...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Herr Heinze erläutert, dass diese Vorlage aus einer Anfrage aus dem Jugendhilfeausschuss entstanden sei. Die Kernaussage sei, dass sich SGB VIII und XII nach der Bleiberechtsperspektive richte. Lediglich Ausreisepflichtige hätten keinen Anspruch auf die Leistungen nach diesen Gesetzen.

Zu der Nachfrage von Frau Lange erklärt Herr Heinze, dass für die Flüchtlinge ebenso wenig wie für deutsche Kinder die Pflicht bestehe, eine Kindertagessstätte zu besuchen.

Herr Busch informiert, dass aktuell 329 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge im Kreis leben, von denen knapp 200 noch nicht versorgt seien. Herr Heinze ergänzt, dass die geforderte sozialpädagogische Betreuung und Unterbringung in geeigneten Wohnungsformen derzeit nicht denkbar sei. Daher werde im Moment nach entsprechenden Lösungen gesucht.

 

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Anlagen zur Vorlage