Inhalt
ALLRIS - Auszug

29.10.2015 - 4.1 Vorstellung der Aufgaben der Betreuungsbehörde

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
Reduzieren

Wortprotokoll

Zunächst stellt sich die Fachdienstleiterin Frau Lohmeier persönlich sowie zwei ihrer anwesenden Mitarbeiter vor und erläutert, dass es in ihrem Fachdienst um die rechtliche Betreuung und Vertretung von volljährigen Menschen gehe. Sie erläutert ihren schriftlich vorliegenden Bericht. Danach sei u.a. die Bestellung der Betreuungsbehörde als Betreuer ein Ausnahmefall oder nur von kurzer Dauer. Des Weiteren biete die Betreuungsbehörde regelmäßige Sprechstunden in Kaltenkirchen und Norderstedt an

Auf Nachfrage von Herrn Dr. Seeger erklärt Frau Lohmeier, dass derzeit noch keine Flüchtlinge rechtlich betreut werden, aber davon ausgegangen werden könne, dass dieses mit der Zeit kommen werde.

Zu Frau Lange führt Frau Lohmeier aus, dass es keine gesetzliche Grenze für die Übernahme von Betreuungen durch Ehrenamtliche gebe. Allerdings achte ihr Fachdienst aufgrund eines Umkehrschlusses zu den Regelungen für Hauptamtliche darauf, dass höchsten 10 Betreuungen zugeteilt werden.

Des Weiteren erläutert Frau Lohmeier auf Hinweis von Herrn Jeenicke, dass der Gesetzgeber festgelegt habe, dass durch die Betreuungsbehörde keine Patientenverfügungen ausgestellt werden dürfen. Allerdings dürften Vorsorgeregelungen beglaubigt werden, was den Menschen in den meisten Fällen schon weiterhelfe.

Die Möglichkeiten für die Betreuten, die einen neuen Betreuer wünschen, seien sich direkt an die Behörde, Vereine oder Betreuungsgericht zu wenden oder einen Dritten damit zu beauftragen. Es könne dann z.B. bei Gericht ein Antrag auf einen Betreuungswechsel gestellt werden.

Zu der Nachfrage des Vorsitzenden zu den erwarteten Zahlen in 2015 erklärt Frau Lohmeier, dass die bundesweite Stagnation der Zahlen im Kreis nicht angekommen sei, sondern das weiterhin eine Steigerung zu verzeichnen ist. Aktuell beläuft sich die Zahl der Betreuungen zum heutigen Tage auf 4.140 Fälle.

Eine Umstrukturierung in die Sozialraumorientierung sei nicht vollständig umsetzbar. Zwar gebe es regionale Zuständigkeiten, da die Situation vor Ort bekannt sein müsse, allerdings sei ein zentraler Sitz aufgrund der Spezialisierung und den damit verbundenen notwendigen kurzfristigen Verabredungen notwendig. Den Kollegen in der Sozialraumorientierung seien aber die entsprechenden Ansprechpartner bekannt.

Zum Abschluss äußert der Vorsitzende den Wunsch, in Zukunft öfters aktuelle Berichte der Betreuungsbehörde in den Ausschusssitzungen zuhören.

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage