26.03.2015 - 4.4 Neufassung der Richtlinien für Vollzeitpflege g...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.4
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Do., 26.03.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Wirtschaftliche und rechtliche Jugendhilfe
- Bearbeitung:
- Jan-Hauke Heinze
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Nachdem Herr Heinze erklärt, dass hier eine komplette Neufassung der Richtlinie vorliege, erklärt Frau Wulf die inhaltlichen Konkretisierungen und gibt zu verstehen, dass hier mehr Transparenz für Pflegeeltern und Verfahrensabläufe vorliege. Herr Heinze ergänzt, dass die Gewährung von Beihilfe und Annexleistungen an die Praxis angeglichen worden sei.
Anschließend stellt der Vorsitzende klar, dass die Umsetzung der Richtlinie nach einem politischen Beschluss reines Verwaltungshandeln sei.
Auf Nachfragen aus dem Ausschuss macht Herr Heinze deutlich, dass ein Landesvergleich über die Höhe der Leistungen aufgrund unterschiedlicher Berechnungs- und Auszahlungsweisen nicht möglich sei. Die Grundlage für die Berechnung der einzelnen Beträge sei der momentane Ist-Stand der Leistungsgewährung durch den Kreis Segeberg
Des Weiteren informiert Herr Heinze auf Nachfrage von Frau Pasberg, dass zwar zahlreiche Pflegestellen im Kreis vorhanden seien, deren Anzahl aber noch weiter erhöht werden soll.
Bevor der Vorsitzende die Vorlage zur Abstimmung stellt, bittet Herr Heinze darum, in der Anlage den notwendigen Zusatz aufzunehmen, dass Anträge im Vorwege zu stellen seien.
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, die anliegende Neufassung der Richtlinien des Kreises Segebergs für Hilfen zur Erziehung in Vollzeitpflege gemäß § 33 SGB VIII tritt mit Wirkung zum 01.05.2015 mit dem Zusatz in der Anlage, dass Anträge im Vorwege zu stellen sind, in Kraft und ersetzt die bisher gültigen Richtlinien vom Stand 22.06.2006.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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144,6 kB
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123,4 kB
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48,6 kB
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4
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53,4 kB
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5
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(wie Dokument)
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192,3 kB
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