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ALLRIS - Auszug

10.12.2015 - 23.4 Haushaltssatzung

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt:

 

-          das Budget 2016 mit der aktuellen Änderungsliste

-          die Haushaltssatzung 2016 (inklusive Stellenplan) mit folgenden Daten:

 

 

HAUSHALTSSATZUNG DES KREISES SEGEBERG FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2016

 

Aufgrund des § 57 der Kreisordnung in Verbindung mit den §§ 95 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss des Kreistages vom 10. Dezember 2015 und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

 

§ 1

 

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird

 

1.

im Ergebnisplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Erträge[1] auf

312.629.400

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen1 auf

321.180.500

EUR

 

einem Jahresüberschuss von

0

EUR

 

einem Jahresfehlbetrag von

8.551.100

EUR

 

und

 

2.

im Finanzplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

 

309.275.600

 

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

 

311.805.800

 

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

 

6.947.100

 

 

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

 

8.946.800

 

 

EUR

 

festgesetzt.

 

 


§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungs­maßnahmen auf

 

 

5.117.900

 

 

 

EUR

 

 

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungser­mächtigungen auf

 

                        2.430.000
 

 

EUR

 

 

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

 

35.000.000

 

EUR

 

 

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

522,95

Stellen

 

 

 

§ 3

 

1.

Der Umlagesatz für die Kreisumlage wird  festgesetzt auf

36,25

v. H.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

§ 4

 

Deckungsfähigkeiten nach § 22 und Zweckbindungen nach § 21 GemHVO-Doppik ergeben sich aus der Übersicht über die nach § 20 GemHVO-Doppik gebildeten Budgets.

 

 

 

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am … erteilt.

 

 

Bad Segeberg, den

 

gez.

Jan Peter Schröder

       (Landrat)

 


[1] Ohne interne Leistungsbeziehungen

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 52Ablehnung: -Enthaltung: 3