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ALLRIS - Auszug

12.11.2015 - 3.1 Bedarfsplan gemäß § 7 KiTaG für Kindertageseinr...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Bevor Herr Wenzel den Bedarfsplan anhand der anhängenden Präsentation vorstellt, erläutert Herr Brinker, dass der Kreis bei der Bereitstellung von U3-Plätzen durch das Leipziger Gerichtsurteil nicht mehr als Ganzes gesehen werde, sondern auf die einzelnen Räume abgestellt werde.  Herr Wenzel führt aus, dass diese neue Betrachtung von den leitenden Verwaltungsbeamten des Kreises positiv aufgenommen worden sei.

Als Korrektur zum Bedarfsplan erklärt Herr Wenzel, dass die Einrichtung Pusteblume aus Trappenkamp nicht mehr Kindertagesstätte, sondern Familienzentrum heiße.

Anschließend stellt der Vorsitzende die Vorlage zur Abstimmung.

 

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Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt den Bedarfsplan gemäß § 7 KiTaG für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen für die Jahre 2015 / 2016. Gleichzeitig wird der Bedarf an Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren in den einzelnen Kommunen wie folgt beschlossen:

 

Bedarf

Stadt Norderstedt

47 %

Stadt Bad Bramstedt

50 %

Stadt Bad Segeberg

60 %

Stadt Kaltenkirchen

55 %

Stadt Wahlstedt

45 %

Gemeinde Ellerrau

45 %

Gemeinde Henstedt-Ulzburg

50 %

Amt Bad Bramstedt-Land

50 %

Amt Boostedt-Rickling

36 %

Amt Bornhöved

40 %

Amt Itzstedt

40 %

Amt Kaltenkirchen-Land

50 %

Amt Kisdorf

50 %

Amt Leezen

35 %

Amt Trave-Land

35 %

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 13Ablehnung: -Enthaltung: 1

 

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Anlagen zur Vorlage