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12.11.2015 - 3.1 Bedarfsplan gemäß § 7 KiTaG für Kindertageseinr...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.1
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Do., 12.11.2015
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Frank Brinker
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Bevor Herr Wenzel den Bedarfsplan anhand der anhängenden Präsentation vorstellt, erläutert Herr Brinker, dass der Kreis bei der Bereitstellung von U3-Plätzen durch das Leipziger Gerichtsurteil nicht mehr als Ganzes gesehen werde, sondern auf die einzelnen Räume abgestellt werde. Herr Wenzel führt aus, dass diese neue Betrachtung von den leitenden Verwaltungsbeamten des Kreises positiv aufgenommen worden sei.
Als Korrektur zum Bedarfsplan erklärt Herr Wenzel, dass die Einrichtung Pusteblume aus Trappenkamp nicht mehr Kindertagesstätte, sondern Familienzentrum heiße.
Anschließend stellt der Vorsitzende die Vorlage zur Abstimmung.
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt den Bedarfsplan gemäß § 7 KiTaG für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen für die Jahre 2015 / 2016. Gleichzeitig wird der Bedarf an Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren in den einzelnen Kommunen wie folgt beschlossen:
| Bedarf |
Stadt Norderstedt | 47 % |
Stadt Bad Bramstedt | 50 % |
Stadt Bad Segeberg | 60 % |
Stadt Kaltenkirchen | 55 % |
Stadt Wahlstedt | 45 % |
Gemeinde Ellerrau | 45 % |
Gemeinde Henstedt-Ulzburg | 50 % |
Amt Bad Bramstedt-Land | 50 % |
Amt Boostedt-Rickling | 36 % |
Amt Bornhöved | 40 % |
Amt Itzstedt | 40 % |
Amt Kaltenkirchen-Land | 50 % |
Amt Kisdorf | 50 % |
Amt Leezen | 35 % |
Amt Trave-Land | 35 % |
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
4,3 MB
|