03.11.2015 - 4.3 Einsatz und Verwendung der "Konnexitätsmittel" ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.3
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Di., 03.11.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Frank Brinker
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Hauptausschuss und dem Kreistag zu beschließen, die „besondere Zuweisung zur Förderung von Kindern unter drei Jahren in Kindertageseinrichtungen und institutioneller Kindetagespflege“ 2015 in Höhe von 3.796.117,53 Euro (Konnexitätsmittel) im Rahmen der Betriebskostenförderung 2015 vollständig an die Kita-Träger für U3-Plätze weiterzuleiten. Der Kreis Segeberg verzichtet 2015 auf einen Vorwegabzug von eigenen zuwendungsfähigen Ausgaben in Bezug auf neu geschaffene U3-Betreuungsplätze.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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587,1 kB
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