15.10.2015 - 3.3 Aufgabenübertragung im Bereich der Kindertagesp...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.3
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Do., 15.10.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Klaus Schernau
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss beschließt die Verlängerung des Aufgabenübertragungsvertrages im Bereich der Kindertagespflege mit dem Verein Tagespflege Norderstedt e.V. ab dem 01.01.2016 für drei Jahre unter der Voraussetzung, dass sich die Gemeinden Ellerau und Henstedt-Ulzburg weiterhin an der Finanzierung der Vermittlungsstelle beteiligen. Die Finanzierung der Aufgabenübertragung erfolgt im Verhältnis 50 % (Kreis) zu 50 % (Kommunen) entsprechend des Beschlusses des Kreistages vom 08.10.2009. Die jährlichen Kosten für den Kreis Segeberg belaufen sich ab dem 01.01.2016 auf 13.500 EUR.