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ALLRIS - Auszug

29.09.2015 - 4.11 Koordinierungsstelle zur integrationsorientiert...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Eingangs erläutert der Vorsitzende, dass der Hauptausschuss die Entscheidung zu treffen habe, ob er dem Beschluss des Sozialausschusses, 2,5 zusätzliche Vollzeitstellen zu schaffen, folgen wolle. Daraufhin ergänzt der Landrat, dass der Kreis bisher freiwillig eine Stelle geschaffen habe, welche nun aufgestockt werden solle. Nach anschließender Aussage von Herrn Dieck könne die derzeitige Stellinhaberin ihre Koordinationsaufgaben nicht hinreichend wahrnehmen, da zu viele Aufgaben vorliegen würden. Daher sei auch nach Aussage von Frau Lessing eine Aufstockung notwendig.

Frau Grandt bittet um den Zusatz einer Ziffer 4, wonach die geforderten Stellen in Vorgriff auf den Stellenplan 2016 bereits ab dem 01.01.2016 zur Verfügung stehen sollen, um eine nahtlose Finanzierung sicherzustellen.

Auf Hinweis von Herrn Säker, ob eine Befristung aufgrund des Wettbewerbes am Arbeitsmarkt sinnvoll sei, erörtert der Landrat, dass es sich bei dieser Tätigkeit lediglich um befristete Aufgaben handelt würde. Hierfür würde hochspezialisiertes Personal gesucht werden, wobei es auch Überlegungen gebe, vorhandenes Personal zu nutzen.

Der Vorsitzende lässt über den Beschlussvorschlag des Sozialausschusses mit der ergänzenden Ziffer 4 abstimmen.

 

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Beschlussvorschlag:

Der Sozialausschuss/Hauptausschuss empfiehlt, der Kreistag beschließt:

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Koordinierungsstelle für die Etablierung eines lokal abgestimmten Aufnahme- und Integrationsmanagements zum 01.07.2015 einzurichten und eine Förderung des Landes gemäß der als Anlage 1 beigefügten Richtlinie vom 07.09.2015 zu beantragen.

 

  1. Die Arbeit der Koordinierungsstelle des Kreises Segeberg erfolgt unter der Berücksichtigung der Aufgabenstellung der Richtlinie sowie folgender Schwerpunktsetzung: Vermittlung der Flüchtlinge in Arbeit und Ausbildung,
    Sprachförderung der Flüchtlinge auf allen Ebenen sowie
    Unterstützung der ehrenamtlichen Helfer/innen.
     
  2. In den Stellenplan 2016 sind 2,5 Vollzeitstellen (VZS) mit der Entgeltgruppe E 10 befristet bis zum 30.06.2018 (Ende der Förderdauer gemäß Richtlinie) für die Tätigkeit der Koordinierungsstelle aufzunehmen.

 

  1. Diese Stellen sind im Vorgriff auf den Stellenplan 2016 ab dem 01.01.2016 zur Verfügung zu stellen.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 12Ablehnung: -Enthaltung: -

 

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Anlagen zur Vorlage