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ALLRIS - Auszug

22.09.2015 - 3.1 Prüfung einer möglichen Veräußerung des Immobil...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Auf den Hinweis von Herrn Dieck, dass in der gestrigen Sitzung des OVG-Ausschusses berichtet worden sei, dass die Rückführung der Beträge zum Rettungsdienst über eine Schiedsstelle laufen müsse, erklärt der Landrat, dass es sich bei dem heutigen Beschluss zunächst nur im die strategische Entscheidung handle, ob der Bedarf weiterhin vorhanden ist. Der Vorsitzende ergänzt, dass die inhaltlichen Fragen dann durch den Fachausschuss ergänzt werden müssten. Zum Verweis von Herrn Wulf auf die Vorlage DrS/2015/130 und die Forderung eines Gemeinschaftskonzeptes mit den Kostenträgern verdeutlicht der Landrat, dass die Verwaltung heute eine Entscheidung der Politik trotz derzeitiger Grundsatzüberlegungen benötige. Die Kostenübernahme durch die Krankenkassen müsse trotzdem geklärt werden. Auf Nachfrage von Herrn Ahrens erklärt Herr Backhaus, dass noch keine Kostenberechnungen vorliegen würden und Nachverhandlungen eintreten müssten. Herr Wulf führt aus, dass eine Kostenberechnung für die Gespräche mit den Krankenkassen hilfreich sei.

Anschließend lässt der Vorsitzende über die Vorlage abstimmen.

 

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Beschlussvorschlag:

Der Werkausschuss beschließt, dass eine Veräußerung von Liegenschaften im Bereich Rettungsdienst zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht weiter verfolgt wird und die ISE die weitere Planung zum notwendigen Umbau der Einrichtungen in Bad Segeberg und Kaltenkirchen vorantreibt.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 7Ablehnung: -Enthaltung: 5

 

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Anlagen zur Vorlage