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ALLRIS - Auszug

17.09.2015 - 5.8 Weitere Berichte

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Wortprotokoll

Herr Stankat berichtet zunächst darüber, dass jetzt in Leipzig in zweiter Instanz entschieden worden sei, dass Eltern kein Schadensersatz zustehen würde, wenn deren Kind kein angemessener Krippen-Platz angeboten werden könne, da das Kind Träger des Rechtsanspruchs sei. Dieses könne aber keinen durch den fehlenden Betreuungsplatz materiell erlittenen Schadengeltend machen.