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ALLRIS - Auszug

07.05.2015 - 6 Neufassung der Satzung für das Jugendamt des Kr...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Nachdem der Kreispräsident erklärt, dass der Jugendhilfeausschuss eine Änderung zur Vorlage DrS/2015/072 vorgenommen habe und diese im Nachhinein rechtlich angepasst werden musste, stellt er die angepasste Vorlage DrS/2015/072-1 zur Abstimmung.

 

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Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt den Erlass der Satzung für das Jugendamt des Kreises Segeberg in der von der Verwaltung vorgelegten Neufassung mit der vom Jugendhilfeausschuss vorgeschlagenen und von der Verwaltung danach nochmals überarbeiteten Änderung des § 4, Nr. 1. a):

 

„1. Fünfzehn stimmberechtigte Mitglieder, davon

a) neun in der Jugendhilfe erfahrene und in den Kreistag wählbare Bürgerinnen und Bürger, von denen mindestens acht dem Kreistag angehören müssen, und die vom Kreistag gewählt werden.“

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 48 Ablehnung: - Enthaltung: -