30.06.2015 - 3.7 Film- und Tonaufnahmen in öffentlichen Sitzunge...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.7
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Di., 30.06.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Gremien, Kommunikation, Controlling
- Bearbeitung:
- Gernot Schramm
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Köppen gibt eingangs zu verstehen, dass seiner rechtlichen Einschätzung nach, die Einspruchsrechte aufgrund der Gesetzesänderung nicht nötig seien, die Möglichkeit aber gut sei, um Unbehagen vorzubeugen. Des Weiteren schlägt er als dritte Variante vor, zur Vereinfachung „Bild und/oder Ton“ einzufügen. Die zuvor von der CDU-Fraktion eingereichten Fragen, beantwortet der Landrat dahingehend, dass die höchstpersönlichen Rechte am eigenen Bild und Ton bei einem Livestream beim jeweiligen Kreistagsabgeordneten bleiben würden. Bei illegaler Verwendung sagt der Landrat die Unterstützung des Kreises bei einer Durchsetzung von Unterlassungs- und/oder Schadenersatzansprüchen zu.
Auf Anregung des Kreispräsidenten, entschließt sich der Ausschuss, den Einwohnern und Einwohnerinnen die Möglichkeit zu geben selbst zu bestimmen, ob sie aufgenommen werden, weshalb hier eine Anlehnung an die Regelung für die Abgeordneten vorgenommen werden soll. Herr Stelling erklärt anschließend auf Nachfrage, dass die Bedienung der Technik per Knopfdruck voraussichtlich am Protokolltisch vorgenommen werden soll.
Eine Übertragung per Film sei laut Herrn Hansen im Kosten-Nutzen-Verhältnis nicht nachvollziehbar, so dass eine Tonübertragung ausreichend sei. Allerdings müsse diese auch auf die Ausschüsse ausgeweitet werden, da dort die entscheidenden Diskussionen stattfinden würden. Frau Lessing schließt sich den Argumenten an und ergänzt, dass derzeit noch nicht feststehe, in welchen Räumen in Zukunft die Ausschüsse stattfinden würden und daher eine Kamerainstallierung nicht ratsam sei. Es müsse zunächst die einfachste technische Lösung umgesetzt werden. Auf ihren Hinweis, dass erst die Sache geregelt werden müsse, bevor eine Hauptsatzungsänderung beschlossen werde, erklären Herr Hansen und Herr Dieck, dass heute ein Beschluss gefasst werden müsse, da das Anliegen der Piratenfraktion schon lange Zeit vorliegen würde.
Nachdem Herr Hansen den Änderungsantrag stellt, nur eine Übertragung per Ton aufzunehmen und diese auf die Ausschüsse zu erweitern, erklärt Herr Köppen, die Möglichkeit für eine Bildübertragung offen lassen zu wollen. Es folgt eine Beratungspause von 18:55 bis 19:05 Uhr.
Der Ausschuss erklärt nach einem Meinungsaustausch anschließend, den Absatz 1 nur auf den Ton beziehen zu wollen und in dem zweiten Absatz auch die Filmaufnahmen durch die Medien zu gestatten. Der ganze Paragraph müsse um die Ausschüsse erweitert werden und die Einwohner sollen wie Abgeordnete behandelt werden.
Der Vorsitzende lässt zunächst über die Variante 1 der Vorlage mit Ausnahme der Kamera und dann über die geänderte Fassung der Nachtragssatzung abstimmen.
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Kreistag folgenden Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, die im Sachverhalt beschriebene Variante 1 ohne die Kamera umzusetzen und die erforderliche Vergabe unverzüglich zu beginnen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Zustimmung: 12Ablehnung: -Enthaltung: -
Die 5. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung wird in der zum Kreistag am 02.07.2015 vorzulegenden rechtlich angepassten Fassung beschlossen. Hierbei ist der §9a (1) dahingehend anzupassen, dass die Hinweise auf das Bild entfernt werden und sich nur auf den Ton bezogen wird. Des Weiteren hat eine Erweiterung auf die Ausschüsse zu erfolgen und anstatt der Regelung des (1) d) gilt, dass für Einwohner die gleichen beschriebenen Regelungen wie für Abgeordnete gelten. Der Absatz (2) bleibt in der Form bestehen, nur dass er um die Ausschüsse ergänzt und das Wort Film in Bild geändert wird.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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125,8 kB
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