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ALLRIS - Auszug

23.04.2015 - 5.2 Beteiligungsrichtlinie 1. Teil - Beteiligungsbe...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Nachdem Herr Schmitt sich und seinen beruflichen und privaten Werdegang vorgestellt hat, erläutert Frau Moser, dass der Beteiligungsbericht in drei verschiedenen Vorlagen vorgelegt werde. Die dritte sei für den 30.06.2015 vorgesehen. Anschließend erläutert sie die beiden heutigen Vorlagen. Die Themen Beteiligungsbericht und laufendendes Berichtswesen seien das letzte Mal für 2010 und 2011 aufgegriffen worden. Frau Moser erklärt, dass der Fokus jetzt auf die wesentlichen Beteiligungen gelenkt werden solle. Die Unwesentlicheren sollen nur im Rahmen einer Übersicht dargestellt werden. Die laufenden Berichte sollen zu drei Zeitpunkten mündlich erscheinen, wobei es zusätzlich bei den Berichten des Landrates im Hauptausschuss bleiben soll. Die BBZ sowie die WKS hätten diese Regelung ebenfalls angenommen, so dass es nun zu einem einheitlichen Bericht kommen könne. Die Termine seien an die Haushaltsberatungen angelehnt.

Anschließend stellt der Vorsitzende die beiden Vorlagen zur Abstimmung.

 

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Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss empfiehlt, der Kreistag beschließt, gem. § 40 c S. 4 KrO SH und § 7 VII der Hauptsatzung wird ein Beteiligungsbericht jeweils im Rahmen der letzten Kreistagssitzung vor der Sommerpause zur Verfügung gestellt. Der Beteiligungsbericht weist die nachfolgend (Ziffer 3.) beschriebenen Mindestinhalte auf.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 12Ablehnung: -Enthaltung: -

 

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Anlagen zur Vorlage