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ALLRIS - Auszug

05.03.2015 - 17.3 Haushaltssatzung

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Wortprotokoll

 

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Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt:

 

-          das Budget 2015 mit der aktuellen Änderungsliste

-          die Haushaltssatzung 2015 (inklusive Stellenplan) mit folgenden Daten:

 

 

 

HAUSHALTSSATZUNG DES KREISES SEGEBERG FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2015

 

Aufgrund des § 57 der Kreisordnung in Verbindung mit den §§ 95 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss des Kreistages vom 05. März 2015 und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird

 

1.

im Ergebnisplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Erträge[1] auf

285.710.600

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen1 auf

285.710.600

EUR

 

einem Jahresüberschuss von

0

EUR

 

einem Jahresfehlbetrag von

0

EUR

 

und

 

2.

im Finanzplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

 

282.208.200

 

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

 

275.122.300

 

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

 

7.390.600

 

 

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

 

14.476.500

 

 

EUR

 

festgesetzt.

 

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungs­maßnahmen auf

 

 

2.644.800

 

 

 

EUR

 

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungser­mächtigungen auf

 

                        12.098.000
 

 

EUR

 

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

 

35.000.000

 

EUR

 

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

482,85

Stellen

 

 

§ 3

 

1.

Der Umlagesatz für die Kreisumlage wird  festgesetzt auf

 

36,25

 

v. H.

 

 

 

 

 

 

 

 

§ 4

 

Deckungsfähigkeiten nach § 22 und Zweckbindungen nach § 21 GemHVO-Doppik ergeben sich aus der Übersicht über die nach § 20 GemHVO-Doppik gebildeten Budgets.

 

 

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am …2015 erteilt.

 

 

Bad Segeberg, den …2015

 

 

Gez. Jan Peter Schröder

(Landrat)

 

 


[1] Ohne interne Leistungsbeziehungen

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 51Ablehnung: -Enthaltung: -