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ALLRIS - Auszug

03.03.2015 - 3.8 Aufgabenübertragung an das Jobcenter Kreis Sege...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Vorsitzende stellt heraus, dass es sich hier bei der Thematik lediglich um eine rechtliche Klarstellung handele (keine Übertragung der Bewirtschaftungsbefugnisse auf den Geschäftsführer, sondern lediglich die reine Aufgabe des Forderungseinzuges).

Der Ausschuss beschließt ohne Aussprache.

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Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss empfiehlt und der Kreistag beschließt:

Der Beschluss vom 11.12.2014 – DrS/2014/210 – wird aufgehoben.

Mit dem Jobcenter Kreis Segeberg wird die anliegende Verwaltungsvereinbarung über die Aufgabenübertragung „Durchführung des Forderungseinzuges“ ab dem 01.01.2015 abgeschlossen.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 12Ablehnung: -Enthaltung: -

 

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Anlagen zur Vorlage