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ALLRIS - Auszug

03.03.2015 - 3.7 Liquidität im Rettungsdienst Kreis Segeberg

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Auf Nachfrage von Herrn Dr. Krauß erläutert Herr M. Schröder (FBL II), dass letztlich der Kreis als originärer Träger des Rettungsdienstes in der Pflicht sei, eine ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung sicherzustellen. Hierzu gehöre es auch, erforderlichenfalls die Liquiditätslücke bei den Durchführern des Rettungsdienstes zu schließen. Eine direkte Abrechnung mit den Krankenkassen sei rechtlich nicht möglich.

Der Vorsitzende stellt die Vorlage zur Abstimmung.

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Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss beschließt, entsprechende Haushaltsmittel zur Liquiditätssicherung im Rettungsdienst in den Haushalt 2015 aufzunehmen.
 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 12Ablehnung: -Enthaltung: -

 

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Anlagen zur Vorlage