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ALLRIS - Auszug

19.02.2015 - 3.9 Änderung der Verwaltungsgliederung der Kreisver...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Vorsitzende stellt fest, dass es sich bei der Verwaltungsgliederung um eine Thematik handelt, die vorbereitend in die Zuständigkeit des Hauptausschusses fällt und abschließend dem Kreistag zur Beschlussfassung (Widerspruchsrecht mit qualifizierter Mehrheit) vorgelegt wird.

 

Herr Dieck merkt zur Vorlage DrS/2015/045 an, dass er bei der künftigen Struktur des Fachbereichs III die Ausführungen zur unverzüglichen Teilung des Fachdienstes 50.00 in zwei separate Fachdienste nicht greifen könne. Der Landrat konkretisiert hierzu, dass hier eine Aufteilung des Fachdienstes 50.00 in annähernd gleich große Teilbereiche nach fachlichen Kriterien vorgenommen werden solle. Die ersten Überlegungen gehen in die Richtung, dem neuen Fachdienst 50.00 Soziale Sicherung als Schwerpunkt den Bereich Pflege von der Pflegebedarfsplanung über die Leistungen bis zu den Pflegesatzvereinbarungen mit den Heimen zuzuordnen und in dem neuen Fachdienst 50.60 Flüchtlingsbetreuung und Fachaufsicht die Bereiche zusammenzufassen, die gegenüber den Kommunen relevant sind (u.a. bezahlbarer Wohnraum/Mietobergrenzen, etc.).

 

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Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss empfiehlt, der Kreistag beschließt:

Dem in der Anlage beigefügten Vorschlag zur Änderung der Verwaltungsgliederung wird nicht widersprochen.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 12Ablehnung: -Enthaltung: -

 

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Anlagen zur Vorlage