Inhalt
ALLRIS - Auszug

05.02.2015 - 4.3 Leistungsgewährung für Kinder und Jugendliche m...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Stankat verweist auf die Berichtsvorlage und erläutert eine verwaltungsinterne Organisationsveränderung, durch die alle Fragen der Eingliederungshilfen für Kinder mit Behinderungen, egal welchen Grundes, im Jugendamt bearbeitet werden. Unabhängig davon bleibt die Eingliederungshilfe für Kinder gem. SGB XII weiterhin in der Zuständigkeit des Sozialausschusses.