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ALLRIS - Auszug

05.02.2015 - 3.3 Bedarfsplan gemäß § 7 KiTaG für Kindertageseinr...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Herr Kerder weist auf die Änderungen durch die Anmerkungen der Kommunen entstandenen Änderungen zur ursprünglichen Vorlage hin: durch einen Summierungsfehler waren die Daten zur Gemeinde Henstedt-Ulzburg bei der U3-Betreuung zu gering (jetzt 31,5 %), dadurch erhöhte sich auch die Kreisquote (jetzt 32,5 %).

Hierdurch mussten redaktionelle Veränderungen vorgenommen und zahlreiche Diagramme und Tabellen ausgetauscht werden.

 

Der KitaPlan wird vom Ausschuss zur Kenntnis genommen.

 

Auf Wunsch einiger Ausschussmitglieder wird allen der Kita-Plan in der endgültigen Fassung ausgedruckt und zugeleitet.

 

(Anmerkung: Nach der Sitzung ergab sich durch einen Hinweis der Stadt Norderstedt ein weiterer Korrekturbedarf, durch den sich die Zahl der dort am 01.03.14 betreuten U3-Kinder merklich  steigt. Hierdurch verzögerte sich der Neuausdruck, er wird so bald wie möglich nachgereicht. Die U3-Betreuungsquote für die Stadt Norderstedt steigt auf knapp 35 %, die für den Kreis Segeberg knapp 34 %.)

 

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Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss nimmt den  Bedarfsplan gemäß § 7 KiTaG für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen für die Jahre 2014 und 2015 zur Kenntnis.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 14Ablehnung: -Enthaltung: -

 

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Anlagen zur Vorlage