27.01.2015 - 3.8 Änderung der "Richtlinien des Kreises Segeberg ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.8
- Datum:
- Di., 27.01.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Frank Brinker
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Vorsitzende erklärt die Änderungsbitte der CDU-Fraktion, in der Ziffer 4.8.2 der Richtlinie, die Höchstgrenze für Tischtennisplatten auf 650 Euro zu erhöhen, da der KSV erklärt habe, dass dies ein angemessener Anschaffungspreis sei. Daraufhin erläutert Herr Prahl, dass der Preis für die Geräte zwar in dem Maße gestiegen sei, der KSV sich aber die Freiheit wie auf Landesebene und in anderen Kreisen wünsche, keine Anträge stellen zu müssen. Die Vereine würden in jedem Fall aufgrund deren finanzieller Situationen darauf achten, angemessene und keine überteuerten Geräte zu beschaffen.
Frau Würfel erinnert an den in der letzten Sitzung vorgestellten Änderungsantrag der SPD-Fraktion und erklärt, dass weiterhin beantragt wird, den Betrag im Punkt 5.12 der Richtlinie auf 500 Euro zu reduzieren.
Anschließend stellt der Vorsitzende die unterschiedlichen Beschlussvorschläge zur Abstimmung.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport und der Hauptausschuss empfehlen, der Kreistag beschließt folgende Änderungen der „Richtlinien zur finanziellen Förderung des Baus und der Verbesserung von Sportstätten sowie zur Anschaffung von Sportgeräten“ mit Wirkung zum 01.01.2015:
In Ziff. 4.1 wird folgender Satz nach dem ersten Satz eingefügt:
„Die Höhe der Förderquote für langlebige Sportgeräte beträgt 30 v. H. der als förderfähig anerkannten Kosten.“
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Zustimmung: 12Ablehnung: -Enthaltung: -
Ziff. 4.8.2 wird ersatzlos gestrichen.
Abstimmungsergebnis:
abgelehnt
Zustimmung: 4Ablehnung: 8Enthaltung: -
Ziff. 4.8.2 wird erhöht auf 650 Euro je Tischtennistisch.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Zustimmung: 8Ablehnung: -Enthaltung: 4
Punkt 5.12 der Richtlinie wird wie folgt geändert:
„Maßnahmen mit förderungsfähigen Kosten unter 500 Euro sind nicht zuwendungsfähig.“
Abstimmungsergebnis:
abgelehnt
Zustimmung: 4Ablehnung: 6Enthaltung: 2
Ziff. 5.12 erhält folgende Fassung:
„Maßnahmen mit förderungsfähigen Kosten unter 1.000 € sind nicht zuwendungsfähig.“
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Zustimmung: 6Ablehnung: -Enthaltung: 6
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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377,3 kB
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