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ALLRIS - Auszug

22.01.2015 - 3.3 Zuständigkeit für die Überwachung des fließende...

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Wortprotokoll

Der Vorsitzende verweist auf den in der Sitzung am 04.12.2014 verteilten und jetzt erneut anhängenden Vermerk und stellt die Frage, ob der Landrat das Mandat erhalten soll, entsprechende Gespräche mit dem Oberbürgermeister der Stadt Norderstedt zu führen.

Frau Lessing erklärt, dass ihrer Fraktion der Lärmschutz – auch außerhalb von Norderstedt – wichtig sei und spricht daher für die Gespräche aus. Ihr sei es aber wichtig, dass vom Kreis auch ein Konzept erstellt werde, wie der Lärmschutz außerhalb von Norderstedt erreicht werden könne. Der Landrat erklärt, dass der Lärmschutz insbesondere in Norderstedt ein zentrales Thema sei, weshalb er den Kreistag vorschlage, sich damit zu beschäftigen und eine öffentlich rechtliche Vereinbarung zu verhandeln. Dies habe für beide Seiten Vorteile. Der Kreispräsident ergänzt, dass zunächst eine Regelung für Norderstedt sinnvoll sei, da es sich um die einzige große kreisangehörige Stadt handle. Frau Grote äußert, dass es sich um eine gute Sache für den Kreis handle, dass hierdurch freie Kapazitäten und ein Musterkonzept entstehen würden.

Anschließend sprechen sich auch Herr Dieck, Herr Schnabel und Herr Hansen dafür aus, dass der Landrat die Gespräche mit der Stadt Norderstedt aufnehmen könne. Der Vorsitzende stellt diesen Beschluss daraufhin zur Abstimmung.

 

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Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss beauftragt den Landrat, die Gespräche mit dem Oberbürgermeister der Stadt Norderstedt im Sinne des Vermerks zu führen.

 

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Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich

Zustimmung: 11Ablehnung: 1Enthaltung: -

 

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Anlagen