05.05.2014 - 2 Einwohnerfragestunde I
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2
- Datum:
- Mo., 05.05.2014
- Status:
- öffentlich (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Auf Nachfragen aus der Einwohnerschaft erklärt Herr Krüger, dass jeder Bürger jederzeit die Möglichkeit zur Überprüfung von verkehrsrechtlichen Maßnahmen in Form eines Widerspruchs habe.
Nachdem Herr Krüger deutlich macht, dass sich die Verkehrsaufsicht im Falle der „Lärmbelästigung“ in Kisdorf auf die Bewertung des Verkehrsministeriums der Berechnung des LBV stütze, erläutert Herr Mess, dass aufgrund der Aufwendigkeit und Individualität von exakten Bemessungen die Methode der Berechnung gewählt werde. Dabei gäbe es bei der Entscheidungsfindung, ob eine Geschwindigkeitsbegrenzung eingerichtet werden solle, einen Ermessungsspielraum. Die Verkehrsaufsicht halte sich jedoch an die Ergebnisse der LBV.
Derzeit müsse auf das separate Gutachten der Gemeinde gewartet werden. Anschließend würde ein Querabgleich mit dem Ergebnis des LBV stattfinden. Am heutigen Abend finde gleichzeitig die Anhörung in Kisdorf statt, weswegen am heutigen Tage keine Entscheidung getroffen werden könne. Das von der Gemeinde beauftragte Gutachten liegt vor und wird dem Protokoll beigefügt. Derzeit erfolgt der Abgleich der Ergebnisse durch den LBV.
Aufgrund einer Wortmeldung aus der Einwohnerschaft betont Herr Krüger, dass der Messzeitpunkt der Geschwindigkeiten, welche Ausgangspunkt für die Berechnung gewesen sei, mit der Gemeinde abgestimmt gewesen sei. Diese Messung habe im Übrigen ergeben, dass am betroffenen Ort eine durchschnittliche Geschwindigkeit in Höhe von 70 km/h gefahren werde.
Des Weiteren habe es Vorschläge von Seiten des Kreises gegeben, durch welche eine Begrenzung der Geschwindigkeit anderweitig hätte erreicht werden können. Aus der Einwohnerschaft wird hingegen bemängelt, dass es kein Entgegenkommen des Kreises gäbe.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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5,2 MB
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