11.12.2014 - 4 Delegation der Entscheidungsbefugnis für Spende...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Gremium:
- Kreistag des Kreises Segeberg
- Datum:
- Do., 11.12.2014
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Finanzen und Finanzcontrolling
- Bearbeitung:
- Petra Döring
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
- Der Kreistag beschließt, die Entscheidungsbefugnis für die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen wie folgt zu delegieren:
- Der Landrat entscheidet über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen bis zu einem Wert von 25.000 €.
- Der Hauptausschuss entscheidet über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen ab einem Wert von 25.001 € bis zu einem Wert von 50.000 €.
- Der Kreistag beschließt eine entsprechende 4. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung des Kreises Segeberg gemäß beiliegender Anlage.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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13 kB
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