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ALLRIS - Auszug

11.12.2014 - 4 Delegation der Entscheidungsbefugnis für Spende...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Kreispräsident stellt die Vorlage zur Abstimmung.

 

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Beschlussvorschlag:

  1. Der Kreistag beschließt, die Entscheidungsbefugnis für die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen wie folgt zu delegieren:
    1. Der Landrat entscheidet über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen bis zu einem Wert von 25.000 €.
    2. Der Hauptausschuss entscheidet über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen ab einem Wert von 25.001 € bis zu einem Wert von 50.000 €.
  2. Der Kreistag beschließt eine entsprechende 4. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung des Kreises Segeberg gemäß beiliegender Anlage.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 49Ablehnung: -Enthaltung: -

 

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Anlagen zur Vorlage