04.12.2014 - 3.2 Erhöhung der Kreisumlage 2015
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.2
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Do., 04.12.2014
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Finanzen und Finanzcontrolling
- Bearbeitung:
- Petra Döring
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird nicht beauftragt, das Anhörungsverfahren mit den Kommunen des Kreises Segeberg gemäß § 19 Abs. 3 Finanzausgleichsgesetz Schleswig-Holstein in der Fassung des vom Landtag am 13.11.2014 beschlossenen Gesetzes einzuleiten.
Der Kreisumlagehebesatz (36,25 %) soll zum Haushaltsjahr 2015 nicht verändert werden.