03.12.2014 - 6.3 Stellungnahme des Kreises zum Antrag auf Erteil...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.3
- Datum:
- Mi., 03.12.2014
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Herr von Anshelm führt aus, dass ein Unternehmen mit Antrag vom 15.04.2013 die Erteilung einer Erlaubnis gemäß § 7 Bundesberggesetz (BbergG) zum Aufsuchen von Kohlenwasserstoffen im Erlaubnisfeld Leezen beantragt habe. Am 04.08.2014 seien der Kreis und die Gemeinden durch das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) zur Stellungnahme aufgefordert worden. Daraufhin habe es einen engen Abstimmungsprozess zwischen den betroffenen Kreisen und den Gemeinden gegeben und es seien mehrere Informationsveranstaltungen durchgeführt worden. Darüber hinaus hätten der Kreis und die Gemeinden des Kreises eine juristische Beratung in Anspruch genommen. Die Stellungnahmen seien anschließend über den Kreis an das LBEG geben worden. Dabei habe jeder Kreis eine eigene Stellungnahme abgeben müssen.
Zum Antrag erläutert er, dass in diesem ausgeführt sei, dass Fracking nicht gewünscht sei. Es werde jedoch nicht komplett ausgeschlossen. Die beantragte Erlaubnis könne nur versagt werden, wenn im gesamten Feld öffentliche Interessen gegen die Aufsuchung sprechen würden.
Das BbergG werde daneben aktuell vom Bund überarbeitet, dieses werde jedoch voraussichtlich keine Auswirkungen auf den aktuellen Antrag haben.
Der Ausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.
Auf Nachfrage von Herrn Siebke, welche Erfolgsaussichten eine mögliche Klage gegen eine Erlaubnis hätte, führt Herr von Anshelm aus, dass dieses heute schwer abzuschätzen sei, da eine Erlaubnis bisher nicht vorliege. Diese müsse abgewartet werden.