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ALLRIS - Auszug

25.11.2014 - 3.2 Abschluss von Kooperationsvereinbarungen am BBZ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Vorsitzende führt in die Vorlage ein und erklärt, dass hier die Zustimmung des Ausschusses erforderlich sei. Anschließend erläutert Herr Sandbrink die Vorlage und führt aus, dass Schüler einer Kooperationsschule bei Notengleichheit einen Vorrang auf Aufnahme gegenüber anderen Schülern habe. Bei einer schlechteren Leistung gelte dieses nicht.

Anschließend verteilt Herr Brinker das dem Protokoll anhängende aktuelle Muster einer Vereinbarung, welches auch das vom Ministerium gewünschte Kündigungsrecht enthält und der Vorlage anhängt.

Auf Nachfrage von Herr Wulf, mit welchen Folgemaßnahmen gerechnet werden müsse, erklärt Herr Sandbrink, dass eine Prognose schwierig sei, er aber davon ausgehe, dass die freien Kapazitäten und das zur Verfügung stehende Budget ausreichen werden. Sollten die Räume dennoch nicht ausreichen, müsse über eine Anmietung nachgedacht werden.

Anschließend stellt der Vorsitzende die Vorlage zur Abstimmung.

 

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Beschlussvorschlag:

Das Berufsbildungszentrum des Kreises Segeberg in Bad Segeberg (BBZ) beabsichtigt neue Kooperationsvereinbarungen  mit Gemeinschaftsschulen ohne Oberstufe zu schließen.

Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport begrüßt dieses Vorhaben und stimmt ihm zu.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 12Ablehnung: -Enthaltung: -

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen