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ALLRIS - Auszug

25.11.2014 - 3.1 Schulentwicklungsplan des Kreises Segeberg

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

Nachdem Herr Wenzel den Schulentwicklungsplan des Kreises gemäß § 51 Schulgesetz (SchulG) anhand einer Präsentation vorstellt, einigt sich der Ausschuss darauf, diesen zunächst in den Fraktionen zu beraten und in der kommenden Sitzung zu beschließen.

Die Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes für die kreiseigenen Schulen gemäß § 48 Abs. 1 SchulG wird im Jahr 2015 erfolgen.

 

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Anlagen zur Vorlage