11.11.2014 - 3.1 Änderung der Betriebssatzung der ISE
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.1
- Gremium:
- Werkausschuss
- Datum:
- Di., 11.11.2014
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Eigenbetrieb "Immobilienverwaltung des Kreises Segeberg"
- Bearbeitung:
- Thorsten Backhaus
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Der Werkausschuss empfiehlt, der Hauptausschuss empfiehlt, der Kreistag beschließt folgende Änderungen der Betriebssatzung des Kreises Segeberg für den Eigenbetrieb Immobilienverwaltung des Kreises Segeberg (ISE):
- Das in § 2 Betriebssatzung festgesetzte Stammkapital der ISE wird um 178.925,66 EUR auf 4.500.000,00 EUR erhöht. Die Erhöhung des Stammkapitals erfolgt durch Umwandlung eines dem Erhöhungsbetrag entsprechenden Teils der Ergebnisrücklage.
- § 2 Betriebssatzung wird wie folgt geändert: „Das Stammkapital des Eigenbetriebes beträgt 4.500.000,00 Euro (in Worten: viermillionenfünfhunderttausend Euro).“
- In § 4 Abs. 2 Satz 5 Nr. 1 und 2 wird jeweils nach den angegebenen Wertgrenzen der Klammerzusatz „(ohne MwSt)“ eingefügt.
- In § 7 Abs. Abs. 2 Nr. 1 – 3 wird jeweils nach den angegebenen Wertgrenzen der Klammerzusatz „(ohne MwSt)“ eingefügt.
- § 7 Abs. 3 erhält folgende Neufassung: „Der Werkausschuss schlägt dem Landesrechnungshof den Abschlussprüfer vor.“
- § 7 Abs. 3 a.F. wird unverändert als neuer Abs. 4 übernommen.
- § 11 Satz 2 wird wie folgt gefasst: „Die 5. Satzungsänderung tritt am 17.12.2014 in Kraft.“
Anlagen zur Vorlage
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