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ALLRIS - Auszug

06.11.2014 - 6.4 Aufwandsentschädigung für die ehrenamtliche Bet...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Kreispräsident stellt den Beschlussvorschlag des Sozial- und Hauptausschusses zur Abstimmung.

 

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Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt:

-          Kommunen erhalten 100 % der Betreuungskostenpauschale, wenn sie eigenverantwortlich in vollem Umfang die Betreuung der Asylsuchenden im Kreisgebiet abdecken; es findet eine enge Zusammenarbeit mit dem Kreis Segeberg statt.

-          Kommunen, die hauptamtliche Kräfte oder andere Träger mit der Betreuung beauftragen, aber die Verantwortlichkeit weiterhin beim Kreis Segeberg sehen, erhalten 50 % der Betreuungskostenpauschale.

-          Kommunen, die ehrenamtliche Arbeit leisten, erhalten 20 % der Pauschale, wenn sie dem Kreis bestätigen, dass sie Leistungen entsprechend dem Erstattungserlass des Landes erbringen und somit die Voraussetzungen nach dem Erstattungserlass des Landes erfüllen.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 50Ablehnung: -Enthaltung: -

(Ein Abgeordneter ist zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Raum.)