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ALLRIS - Auszug

04.09.2014 - 4.2.3 Abgabe einer Interessenbekundung des Jugendamte...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Auf Nachfrage von Herrn Josov erklärt Herr Wenzel, dass über eine mögliche Förderung des Kreises von BAFzA nach qualitativen Kriterien entschieden werde. Eine Information des Ausschusses vor Abgabe der Interessenbekundung durch die Verwaltung sei mit Blick auf die kurzen Ausschlussfristen des Förderprogramms leider nicht möglich gewesen. Allerdings binde die Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren den Kreis nicht, so dass bei erfolgreicher Bewerbung die Politik später allein entscheide, ob der Kreis an dem Programm teilnimmt. Insofern ist die Beratung und ggfs, Beschlussfassung zu diesem Projekt erst in einer kommenden Sitzung vorgesehen, wenn ein positives Signal des Förderungsgebers vorliegt.

 

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Anlagen zur Vorlage