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ALLRIS - Auszug

28.08.2014 - 9.1 Wohnraumförderung - Änderungen zum Soz. Wohnung...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Grandt erläutert, dass in der Vorlage dargestellt sei, was die Gesetzesänderung für die bestehenden Verträge bedeute und dass die sozialen Fragen zuvor geklärt worden seien und als Anlage 1 und 2 beigefügt seien.

Aufgrund einer Nachfrage von Herrn Dieck, schlagen der Vorsitzende sowie Frau McGregor vor, heute die Vorlage zu beschließen und dann im Frühjahr einen Bericht der Verwaltung über die Auswirkungen zu erwarten.

Nachdem Herr Kittler sich bei der Verwaltung für diese Vorlage bedankt, stellt der Vorsitzende diese zur Abstimmung.

 

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Beschlussvorschlag:

  1. Der Hauptausschuss nimmt die Informationen der Verwaltung zum Schleswig-Holsteinischen Wohnraumförderungsgesetz (SHWoFG), insbesondere die Auswirkungen auf den Darlehensbestand des Kreises Segeberg, zur Kenntnis.

 

  1. Der Tilgungssatz für die vom Kreis gewährten Darlehen, deren Belegungsbindung abgelaufen ist oder ablaufen wird, wird bis auf weiteres auf 2 % festgesetzt.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 12Ablehnung: -Enthaltung: -

 

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Anlagen zur Vorlage