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ALLRIS - Auszug

10.12.2013 - 3.2 Auflösung der KSB Verwaltungsgesellschaft

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Moser erläutert, welches Vorgehen noch vor dem finalen Umsetzungsbeschluss durch den Kreistag notwendig sei. Demnach solle der Umsetzungsbeschluss des Hauptausschusses vom 12.11.2013 in eine entsprechende Absichtserklärung umgewandelt werden, zu der dann im April 2014 rückwirkend zum 1.1.2014 final beschlossen werden soll. Weitere Einzelheiten zum Vorgehen können der Anlage entnommen werden.

 

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Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss empfiehlt, der Kreistag beschließt

  1. Der Kreis Segeberg als alleiniger Gesellschafter der KSB Verwaltungsgesellschaft mbH (KSB) und deren 100%-iger Tochtergesellschaft Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft des Kreises Segeberg mbH (WKS) beabsichtigt, die WKS zum 01.01.2014 auf die KSB Verwaltungsgesellschaft mbH (KSB) zu verschmelzen.

Die KSB soll dabei auf Basis eines neuen Gesellschaftsvertrages das Geschäft der WKS ergänzend übernehmen. Die KSB soll im Zuge der Verschmelzung auf WKS umfirmiert werden. Herr Graumann - als Geschäftsführer der jetzigen WKS - soll zum alleinigen Geschäftsführer der neuen WKS (ehemaligen KSB) bestellt werden.
 

  1. Die Geschäftsführer der KSB und WKS werden beauftragt, die für die Umsetzung dieser Planungen erforderlichen Verträge (geänderte Satzung, Verschmelzungsvertrag) und Gremienbeschlüsse vorzubereiten, so dass der Kreistag im April 2014 über die Umsetzung beschließen kann.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, im Zuge der Verschmelzung die Beachtung der kommunal- und beihilferechtlichen Anforderungen sicherzustellen.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 12Ablehnung: -Enthaltung: -

 

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Anlagen