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ALLRIS - Auszug

31.10.2013 - 3.4 Kreisverordnung über die Aufgabendurchführung d...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Zuständigkeit der Grundsicherung hat sich geändert, so dass jetzt eine Verordnung erforderlich ist. Die Beschlussvorlage der Verwaltung wird ohne Aussprache beschlossen.

 

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Beschlussvorschlag:

Dem Kreistag wird die Kreisverordnung über die Aufgabendurchführung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach den Bestimmungen des 4. Kapitels Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) gemäß § 55 Abs. 3 Landesverwaltungsgesetz in der zurzeit geltenden Fassung vorgelegt. Der Kreistag nimmt Kenntnis von dem beabsichtigten Erlass der Kreisverordnung. Der als Anlage beigefügte Verordnungstext wird nach Ausfertigung durch Bekanntmachung/Veröffentlichung in Kraft gesetzt.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 12Ablehnung: -Enthaltung: -

 

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Anlagen zur Vorlage