Inhalt
ALLRIS - Auszug

31.10.2013 - 3.4 Höhe der den Tagespflegepersonen gewährte laufe...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Zu Beginn erläutert Herr Brinker, dass der letzte Satz des Beschlussvorschlages bzgl. des Nachtraghaushalts zu streichen sei, da er inhaltlich nicht stimme und erklärt weiterhin den komplexen Verfahrensablauf der Abrechnung.

Herr Busch weist auf die hohen Anforderungen an eine Tagespflegeperson, wie z.B. Betreuung zu untypischen Arbeitszeiten, hin sowie darauf, dass pro Stunde lediglich 5 Kinder betreut werden dürfen. Aufgrund dessen fordert er im Namen der SPD-Fraktion eine Erhöhung der laufenden Geldleistung auf 4,00 € je Kind und Betreuungsstunde. Es folgt die Entgegnung von Herrn Wulf, er benötige zunächst weitere Informationen über die zusätzlichen Kosten. Diese ergeben sich jedoch aus der Verwaltungsvorlage (523 TEUR vs. 1.046 TEUR).

Herr Stankat sagt des Weiteren zu, zu einernächsten Sitzung einen Vergleich der Kosten einer Betreuungsstunde bei einer Tagespflegeperson im Gegensatz zu einer Krippe zu erstellen.

Anschließend stellt der Vorsitzende den weitreichendsten Vorschlag zur Abstimmung.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss empfiehlt, der Kreistag beschließt die Erhöhung der laufenden Geldleistung für die Kindertagespflege auf 4,00 EUR je Kind und Betreuungsstunde zum 01.01.2014. Die Bemessungsgrundlage für den Kostenbeitrag der Personensorgeberechtigten beträgt weiterhin 2,20 EUR je Kind und Betreuungsstunde. Es entstehen jährliche Mehrkosten in Höhe von ca. 1.046.000 EUR.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 9Ablehnung: -Enthaltung: 5