11.04.2013 - 5.1 Informationen und Anfragen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Gremium:
- Sozialausschuss
- Datum:
- Do., 11.04.2013
- Status:
- öffentlich (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Auf die Anfrage von Frau Kahlert über die Mindeststandards für Asylbewerber gibt Frau Andrasch im Nachhinein folgende Auskunft:
Mindeststandards für die Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern in Schleswig-Holstein
Empfehlungen des Beauftragten für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen vom 1. Juni 2003
Raumbedarf / Anzahl der Personen
10 qm bei Einzelpersonen, d.h. Personen, die allein in einer Wohneinheit wohnen.
8 qm je Person, die in einer gemeinsamen Wohneinheit leben, jedoch keinen Familienverband bilden. Die vorgenannten Zahlen betreffen die reine Wohnfläche pro Person ausschließlich Verkehrsfläche.
Bei Familien sollen die unter b) genannten Quadratmeterzahlen als reine Wohnfläche für jeden Erwachsenen gelten; für Kinder bis zu sechs Jahren einschließlich sind weitere 6 qm je anzurechnen.
Es sollen nicht mehr als vier Personen, so sie keinen Familienverband bilden, in einer gemeinsamen Wohneinheit leben; es sei denn, eine Erhöhung der Zahl wird von allen Beteiligten gewünscht.