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19.11.2013 - 3.8 Budget 2014 - Teilbereich Bildung, Kultur und S...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.8
- Datum:
- Di., 19.11.2013
- Status:
- öffentlich (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- FB Soziales, Jugend, Bildung, Gesundheit
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Vorsitzende erteilt Herrn Koch das Wort.
Herr Koch gibt den Anwesenden einen Einblick in die den Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport betreffenden Teilpläne und beantwortet alle Verständnisfragen.
Frau Bühring merkt an, dass sie die Hoffnung hatte, man könne das Thema Haushalt in einer Erklärung, Text in Zusammenhang mit den Zahlen, darstellen. Herr Koch bedauert, keine vereinfachenden Erläuterungen zur Hand zu haben, bekräftigt aber noch einmal sein Angebot die Ansätze in den Fraktionen zu erläutern.
Frau Hartwieg erklärt, dass die Kämmerei die bereits einmal für die Politik geplante Einführung in den Haushalt der Kreisverwaltung jetzt für Januar / Februar 2014 terminieren wird.
Im Rahmen der sich anschließenden Diskussion um den Haushalt 2014 formuliert Herr Schnabel folgenden Antrag:
Für die Planung und Umsetzung einer neuen Form einer Landrätedokumentation im unteren Foyer des Kreishauses wird vorsorglich im Budget 2014 (Einzelplan 252) ein Betrag von 25.000,-- EUR mit Sperrvermerk eingestellt, aus dem die im Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport in seiner Sitzung im Februar 2014 zu findende Lösung angemessen finanziert werden wird.
Der Vorsitzende erklärt, dass damit eine Vorsorgeklärung herbeigeführt ist und stellt den Antrag zur Abstimmung.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich
Zustimmung: 8Ablehnung: 4Enthaltung: -
Herr Mohr erkundigt sich nach der durch Umwandlung vorgesehenen Stelle eines Bildungsplaners und dessen Aufgabenstellung bei Herrn Stankat.
Herr Stankat erklärt, das sich aus der inzwischen vollzogenen Zusammenlegung des Fachdienstes von Herrn Jankowski – Schulangelegenheiten und seinem Fachdienst – Kinder- und Jugendhilfe, Kultur ergebe und beabsichtigt sei, den Kreis Segeberg mit einem neuen, ganzheitlichen Bildungsverständnis vom Kindergarten über die Schule bis hin zu Fragen des Übergangs in Ausbildung und Beruf sowie auch der Weiterbildung im Erwachsenenbereich auszustatten. Aus der Stellenplanressource für ehemals zwei Fachdienstleiter werde nun, auch um den neuen FDL von eigener Sachbearbeitung zu entlasten, einheitlich zuständiger Planer im Umfang einer 0,5 VZ-Stelle beschäftigt. Dessen Aufgabe sei es u.a., Verwaltung und Politik mit Kennzahlen, Angebotskonzepten, Übergangsgestaltungen und demografischen Schülerprognosen zu versorgen. Zum Aufgabengebiet des Planers gehören demgemäß auch die für den Kreis pflichtigen Schulentwicklungsplanungen und die Kindergartenbedarfsplanung. Herr Stankat stellt in diesem Zusammenhang Herrn Wenzel als den zuständigen Bildungsplaner vor. Die andere Hälfte seiner VZ-Stelle ergebe sich aus der für drei Jahre befristeten Freistellung des Jugendhilfeplaners für Zwecke der Projektleitung SRO, welche bereits im Stellenplan 2013 berücksichtigt worden sei.
Frau Hartwieg ergänzt die Ausführungen von Herrn Stankat dahingehend, dass dies Ergebnis intensiver Diskussionen darüber sei, wie das Planungsgeschäft im Fachbereich III auch im Hinblick auf den demografischen Wandel besser zu synchronisieren sei. Im Aufbau begriffen sei ein weiterer Arbeits- und Handlungsbegriff, nämlich der einer integrierten Bildungs- und Sozialplanung. Aufgrund der vielen Abhängigkeiten innerhalb des Sozial- und Bildungsbereichs, man denke nur an die Stichworte Inklusion, Übergang in Ausbildung und Fachkräftemangel, solle eine qualifizierte Bildungsplanung mit neuen Strukturen aufgebaut werden. Dass sei das Besondere an der Stelle von Herrn Wenzel.
Herr Mohr richtet im Namen der CDU-Fraktion die Frage an Herrn Stankat, ob es sinnvoll wäre Mittel für Jugendmaßnahmen und Partnerschaften mit den Schulen im Haushalt 2014 bereitzustellen.
Herr Stankat erläutert, dass in dem Teilplan für die kreiseigenen Förderzentren Ansätze für Schulpartnerschaften internationaler Art vorgesehen sind. Darüber hinaus gibt es im Haushalt der Jugendhilfe Mittel für internationale Begegnungen, die allerdings in Ermangelung von realisierbaren Ideen und Ansätzen in der Regel nicht in Anspruch genommen werden seien. Die von der CDU-Fraktion angesprochenen Schulpartnerschaften, die eventuell auch durch dritte Förderungsgeber wie die Europäische Union gefördert werden, unterliegen ganz bestimmten Bedingungen und Kriterien was z.B. die Vielfalt, die Gegenseitigkeit von Besuchen, die zu beteiligenden Länder oder die Internationalität angeht. Einen konkreten Förderungsansatz für den Einsatz weiterer Kreisgelder sehe er zurzeit nicht.
Frau Bogalski berichtet, dass im Berufsbildungszentrum Norderstedt das Comenius- und das Leonardo-Programm durchgeführt werden. Diese Programme werden von der Europäischen Union völlig unabhängig vom Kreishaushalt gefördert.
Frau Hartwieg informiert die Anwesenden, dass die verantwortlichen Stellen in Brüssel in weniger als 100 Tagen eine Einigkeit über Inhalt und Budget des Programms für lebenslanges Lernen erzielen konnten. Auf Landesebene sei man nun ganz zuversichtlich, dass das am 01.01.2014 formal laufende Programm im 1. Quartal, spätestens im 2. Quartal 2014 beginnen kann. Voraussetzungen hierfür wären die Höhe des Budgets und dessen Aufteilung in die Zielregionen. Sehr hoch sind die Erwartungshaltungen auf die Wirksamkeit der Projekte, darauf auch größere Projekte zu fördern und auf die Betonung der internationalen Partnerschaften gerichtet.
Der Vorsitzende stellt den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss empfiehlt dem Kreistag, den Haushalt 2014 mit den in der Tischvorlage zum BBZ Segeberg geschilderten Änderungen, der Erhöhung der Mietzahlung für das Hausmeisterhaus an die ISE durch TOP 3.5, die Erhöhung der Zuschüsse an die Volkshochschulen durch TOP 3.6 sowie die Bereitstellung von 25.000 € für die Landrätedokumentation und der Einrichtung einer 0,25 Assistenzstelle für den Schulpsychologischen Dienst mit Sperrvermerk zu beschließen. Diese Änderungen werden über die Änderungsliste dem Kreistag vorgelegt.
Anlagen zur Vorlage
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