24.10.2013 - 3.4 Aktuelle Erläuterungen zum vorliegenden Haushal...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.4
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Do., 24.10.2013
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Da Frau Lessing informiert, die SPD-Fraktion könne an einer Beratung nicht teilnehmen, weil der Haushaltsentwurf nicht allen Fraktionsmitgliedern rechtzeitig vorlag, gibt Frau McGregor zu Verstehen, dass eine Verschiebung eines Beschluss in die nächste Sitzung nicht möglich sei, da das Anhörungsverfahren so schnell wie möglich gestartet werden müsse.
Daraufhin erläutert die Landrätin die Eckdaten des Haushalts 2014 sowie den vorgelegten Beschlussvorschlag der Verwaltung. Beide Dateien sowie der Antrag der CDU-Fraktion auf Einleitung eines Anhörungsverfahrens zur Absenkung der allgemeinen Kreisumlage hängen dem Protokoll an. Herr Schnabel weist darauf hin, dass die Zahl zur Personalentwicklung in den Eckdaten nicht mit der aus dem Haushaltsentwurf übereinstimmt.
Nach einer Diskussion des Ausschusses darüber, in welcher Form im Anhörungsverfahren bereits auf das Haushaltsjahr 2015 hingewiesen werden soll, verständigt sich der Ausschuss auf einen Kompromiss und stimmt über den Beschlussvorschlag der Verwaltung ab.
Anschließend erläutert Frau Grandt die Präsentation „Stellenplan 2013 und Stellenplanentwurf 2014“, welche auf Wunsch des Ausschusses als Informationsvorlage DrS/2013/157 in Allris eingestellt wurde. Einzelheiten zu den einzelnen Stellen würden in den Fachausschüssen erläutert werden, damit in der Haushaltssitzung des Hauptausschusses über den Stellenplan beschlossen werden kann.
Des Weiteren würde lt. der Landrätin jeder Fachausschuss die entsprechenden Betriebsabrechnungsbögen erhalten.
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss beschließt:
Die Verwaltung wird beauftragt, umgehend das Anhörungsverfahren gemäß § 27 Abs. 4 Finanzausgleichsgesetz Schleswig-Holstein mit den Kommunen des Kreises durchzuführen mit dem Ziel der Absenkung des Hebesatzes für die allgemeine Kreisumlage im Haushaltsjahr 2014.
Die Anhörung ist durchzuführen mit der Ankündigung einer Absenkung in der Bandbreite von 0,5 bis 1,5 %. Die endgültige Festlegung trifft der Kreistag in seiner Sitzung im Dezember 2013.
Die Gemeinden sind darüber zu informieren, dass eine eventuelle Absenkung ausdrücklich nur für das Haushaltsjahr 2014 erfolgt. Auf die geplante Reform des Finanzausgleichsgesetzes Schleswig-Holstein zum 01.01.2015 wird hingewiesen.
Anlagen
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