26.09.2013 - 3.6 Wohnungslosenberatung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.6
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Do., 26.09.2013
- Status:
- öffentlich (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Nach Informationen von Herrn Giesecke ist der Kreis gemäß § 22 Abs. 1 SGB II Träger der Unterkunftskosten für Leistungsberechtigte nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch. Daher habe der Gesetzgeber in § 16 a SGB II geregelt, dass der kommunale Träger auch die Leistungen für Menschen in Wohnungsnotlagen zu finanzieren hat.
Für diesen Bereich gelte ebenso wie für alle anderen Beratungsträger, die kommunale Eingliederungsleistungen erbringen, dass die in den Leistungsvereinbarungen festgeschriebenen Kontingente erfüllt werden.