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ALLRIS - Auszug

26.09.2013 - 3.4 Suchtberatung

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Wortprotokoll

Herr Giesecke zitiert zunächst aus der Leistungsvereinbarung mit der ATS. Er ergänzt, dass eine weitere rechtliche Grundlage § 16 a SGB II sei, in dem geregelt ist, dass der kommunaler Träger Eingliederungsleistungen für erwerbsfähige Arbeitsuchende zu erbringen hat. Ziel dieser Leistungen sei der Abbau von Vermittlungshemmnissen, so dass die betreffenden Personen in den Arbeitsmarkt eingegliedert werden können. Die Beratungsträger dieser Leistungen träfen sich unter Federführung des Kreises zweimal im Jahr zu einem Erfahrungsaustausch, an dem auch das Jobcenter beteiligt sei.